Qualifizierte Beratung ist zu honorieren

Gleichwohl bieten wir Ihnen gerne ein Erstgespräch zum Kennenlernen kostenlos und unverbindlich an. Sie erfahren, was wir als Sozietät Krebs & Pawlik für Sie tun können und entscheiden dann in Ruhe, ob wir die richtigen Partner für Sie sind.

Für eine Erstberatung, in der wir bereits inhaltliche Überlegungen anstellen und erste Hilfestellungen geben, stellen wir nach Gebührenverordnung bis zu 180 Euro netto in Rechnung.

Grundlage für die Abrechnung unserer Leistungen ist die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Es wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Schriftform vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 4 StBVV). Bei Beratungen treffen wir individuelle Vereinbarungen mit Ihnen als Mandant. Dabei bestimmen Sie selbst den Leistungsumfang.

Sie erhalten auf Wunsch gerne von uns einen Kostenvoranschlag.